Teehandel (Einzelunternehmung): Der Betrag von CHF 595.– aus der Rückerstattung der Verrechnungssteuerabzüge im vergangenen Jahr trifft auf dem privaten Bankkonto der Geschäftsinhaberin ein, statt auf dem Bankkonto des Geschäftes. Die Geschäftsinhaberin findet, der Fehler könne buchungsmässig auch ohne Geldtransfer von Bankkonto zu Bankkonto korrigiert werden und bucht entsprechend.