Malereigeschäft: Für die ausgeführten Arbeiten bei einem Modeunternehmen ist eine Rechnung von CHF 7'600.- offen. Der Geschäftsinhaber der Malerei bezieht von diesem Modeunternehmen vereinbarungsgemäss und kostenlos im Sinne einer "Realbegleichung" Kleider für den Privatgebrauch im Wert von CHF 600.–. Den Restbetrag von CHF 7’000.– wird der Malerei auf das Bankkonto (Konto-Nr. 1020) überwiesen.