Dieser Geschäftsfall (id: 646) ist aus dem Thema:
113 - Gewinnverbuchung
Einzelunternehmung: Gemäss Bilanz vor Erfolgsverbuchung (Schlussbilanz I) beträgt der Gewinn CHF 2’772.–. Der Geschäftsinhaber will sich die Hälfte des Gewinns per Bank (Konto-Nr. 1020) auszahlen und damit in die Ferien. Die andere Hälfte soll im Unternehmen bleiben.
Id: 646
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