Login

/ Registrieren

  Registrieren

/ Login

AGB gelesen
linda

Rückstellungen

Risiken absichern

Einleitung

Die Erfolgsrechnung (GuV) muss alle Aufwände zeigen, die ihre Ursache im aktuellen Geschäftsjahr haben. Aufgrund dieser Tatsache befasst sich das Thema «Rückstellungen» spätestens beim Rechnungsabschluss (meist per 31.12.JJJJ) mit folgenden (Geschäfts-)Risiken:

  • Garantierisiken (Beispiel: Ein Unternehmen verpflichtet sich, Garantieleistungen zu erbringen)
  • Prozessrisiken (Prozessrisiken (Beispiel: Ein Unternehmen rechnet aufgrund ihrer Leistungen mit Schadenersatzklagen)
  • Währungsrisiken (Beispiel: Ein Unternehmen verfügt über stark schwankende Währungsreserven)

Die Bildung und Auflösung von Rückstellungen wird nachfolgend erläutert.

 

Bildung von Rückstellungen

Die Bildung einer Rückstellung ist verwandt mit einer passiven Rechnungsabgrenzung (vgl. Fall 3 im Thema «Aktive und Passive Rechnungabgrenzung») und vergrössert den Aufwand. Im Gegensatz zu einer passiven Rechnungsabgrenzung ist eine Rückstellung aber eine mögliche künftige Verpflichtung (Es ist unsicher, ob sich das Risiko auch wirklich «realisiert».) sowie unsicher bezüglich Fälligkeit (Zu welchem Zeitpunkt «realisiert» sich das Risiko?) und Betragshöhe.
 

Die Bildung einer kurzfristigen Rückstellung (d.h. einer Rückstellung bis 12 Monate) erfolgt via das Passivkonto «Rückstellungen (kf).». Die Bildung einer langfristigen Rückstellung (d.h. einer Rückstellung für über 12 Monate) erfolgt via das Passivkonto «Rückstellungen lf.». Die Bildung erfolgt, wenn ein Risiko bekannt ist oder spätestens beim Rechnungsabschluss wie folgt:

Garantierisiken

  • Soll: Übriger Betriebsaufwand (falls vorhanden: «Garantieraufwand»)
  • Haben: Rückstellungen (kf. oder lf.)

Prozessrisiken

  • Soll: Ausserordentlicher Aufwand (betriebsfremder Aufwand)
  • Haben: Rückstellungen (kf. oder lf.)

Währungsrisiken

  • Soll: Finanzaufwand
  • Haben: Rückstellungen (kf. oder lf.)

Die Bildung einer Rückstellung führt wie eine Abschreibung (vgl. Thema «Abschreibungen») zur Reservierung von liquiden Mitteln für die entsprechenden Risiken - Grund: Durch die aufwandswirksame Rückstellung verkleinert sich der Gewinn, wodurch die maximal mögliche Gewinnauszahlung und damit der Abfluss von liquiden Mitteln verringert wird. Dadurch bleiben liquide Mittel für das Risiko reserviert.

 

Auflösung von Rückstellungen

Die Auflösung einer Rückstellung verkleinert den Aufwand und erfolgt in folgenden Fällen:

bei Fälligkeit der Leistung wie folgt:

  • Soll: Rückstellungen (kf. oder lf.)
  • Haben: Kasse, Post oder Bank

wenn Rückstellung nicht mehr notwendig ist wie folgt:

  • Soll: Rückstellungen (kf. oder lf.)
  • Haben: Aufwandskonto gemäss Bildung (falls die Auflösung im gleichen Jahr wie die Bildung erfolgt)

oder

  • Soll: Rückstellungen (kf. oder lf.)
  • Haben: Ausserordentlicher Ertrag (falls die Auflösung nicht im gleichen Jahr wie die Bildung erfolgt)

-----------------------------------------------------------------------

© bookyto - Lerne Rechnungswesen. Kostenlos und interaktiv.


© bookyto - Lerne Rechnungswesen. Kostenlos und interaktiv.